Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1.

Die nachfolgende Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte und sind automatisch Inhalt der Kaufverträge, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Absprachen bedürfen in jedem Fall einer Bestätigung.

1.2.

Aufträge sind als bestätigt zu den Bedingungen der Preisliste anzusehen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang widersprochen wird. Eine Kündigung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Bei einseitigem Rücktritt vom Vertrag gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Käufers.

1.3.

Alle Angebote und Preise sind Nettopreise in € und umfassen den Nettowarenwert, d.h. die gesetzliche MwSt. wird gesondert in der Rechnung aufgeführt

1.4.

Durch die Ausgabe dieser Preisliste werden frühere Preislisten und Angebote ungültig (Preisänderungen vorbehalten).

1.5.

Die kleinste in der Preisliste aufgeführte Menge ist zugleich die Mindestbezugsmenge.

2.

Lieferung

2.1.

Der gewünschte Liefertermin ist deutlich herauszustellen. Als Erfüllung des Liefertermins gilt das Versanddatum. Bei Pflanzgut ist der Liefertermin erfüllt, wenn die Zustellung 14 Tage plusminus zum vereinbarten Liefertermin erfolgt ist.

2.2.

Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist im Einzelfall unzumutbar. Fehlende Sorten oder Packungsgrößen darf der Verkäufer bestmöglich ersetzen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.3.

Uns anvertraute Aufträge ohne Liefertermin werden fachkundig terminlich eingeordnet. Ist kein Liefertermin vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

2.4.

Kann die Lieferung nicht termingemäß oder im vollen Umfang erfolgen, da Umstände höherer Gewalt (z.B. Missernten, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen und Verluste) vorliegen, ist der Verkäufer verpflichtet unverzüglich die Gründe dem Käufer schriftlich mitzuteilen. Missernten und mangelnde Marktfähigkeit befreien den Verkäufer von der Lieferpflicht.

2.5.

Bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert unter 30 € werden 5 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

2.6.

Die Auftragserledigung wird in der Reihenfolge des Bestelleingangs vorgenommen.

2.7.

Umtausch: Zur Zurücknahme oder zum Umtausch fest verkaufter Ware ist der Verkäufer nicht verpflichtet.

2.8.

Unabhängig von der Preisliste gelten folgende Mindestwerte je Positionszeile:

Ø  1 € bei Gemüse-/ Kräutersaaten

Ø  1,50 € bei Blumensaaten

Die Berechnung wird für jede Sorte separat vorgenommen.

2.9.

Steckzwiebeln werden nach eingewogenem Gewicht verkauft und berechnet. Ein Gewichtsschwund während des Transportes bis zu 3 % geht handelsüblich zu Lasten des Käufers.

2.10.

Für die Herstellung von Pillen wird nur bestes hochkeimfähiges Saatgut verwendet. Der Erfolg bei der Kultur mit Samenpillen ist von zahlreichen Faktoren abhängig, so dass der Verkäufer keine Garantie für den Kulturerfolg übernimmt.

2.11.

Das Saatgut wird je nach Verfügbarkeit bzw. auf Wunsch gebeizt oder ungebeizt geliefert.

3.

Packung und Versand

3:1:

Das Saatgut wird in handelsüblicher Weise verpackt. Die Verpackung stellt der Verkäufer. Sie wird billigst berechnet.

3.2.

Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers auf Gefahr des Bestellers.

3.3.

Mengen unter den in der Preisliste angegebenen Mindestmengen werden nicht abgegeben. Für Gärtnerkunden gilt: bei Aufträgen im Wert von mehr als 150 € Netto erfolgt die Lieferung portofrei. Sondergebühren und Mehrkosten einer auf Kundenwunsch geänderten Versandart gehen zu Lasten des Käufers. Bei Kleinpackungen gilt der Preis für die  kleinste gewünschte Packungsgröße als Basispreis.

3.4.

Übernimmt der Käufer den Transport selbst, so geht die Gefahr mit der Abholung der Ware auf den Käufer über.

4.

Zahlung

4.1.

Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

4.2.

Rechnungen sind grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb 14 Tagen werden 2 % Skonto auf den Nettowarenwert gewährt.

4.3..

Wechsel und Schecks gelten nicht als Stundung der Zahlung bis zum Verfahrenstag, insbesondere dann nicht, wenn entgegengenommene Wechsel und Schecks nicht diskontierbar sind und die Kredit- und Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigt ist. Die durch eine andere Form der Geldüberweisung zusätzlich entstehenden Kosten, Zinsen und Spesen trägt der Kunde in jedem Fall.

4.4.

Bei Zahlungsverzug sind Zinsverluste des Verkäufers angepasst dem aktuellen Zinsniveau des Bankkredites zuzüglich der jeweiligen Bearbeitungsgebühren, je Mahnstufe fällig.

4.5.

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung.

4.6.

Tritt beim Käufer in seinen Vermögens- oder Einkommensverhältnissen nach Abschluss des Kaufvertrages eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Vermögensgefährdung ein, so kann der Verkäufer die sofortige Zahlung der fälligen Forderungen aus laufender Geschäftsbindung verlangen und weitere Lieferungen unter Festsetzung von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen.

5.

Eigentumsvorbehalt

5.1.

Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderungen gegenüber dem Kunden.

5.2.

Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saat- und Pflanzgut ist uns durch den Kunden bei Nichtbegleichen unserer Forderungen schon jetzt für den Fall der Trennung von Grund und Boden als Sicherheit zu übereignen.

5.3.

Forderungen des Kunden aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gelten jetzt schon an uns abgetreten.

5.4.

Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Sinne bezeichnete Vorbehaltsware gegen Schaden in jeder Form zu versichern. Sicherungsabtretung aus Versicherungsverträgen gelten im Sinne der vorstehenden Regel als vereinbart.

6.

Mängelrüge

6.1.

Offensichtliche Mängel

Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Abnahme zu überprüfen und hierbei offensichtliche Mängel bei Saatgut innerhalb von 5 Werktagen und bei Pflanzgut innerhalb von 48 Stunden schriftlich gegenüber dem Verkäufer einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels.

6.2.

Nicht offensichtliche Mängel

Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Erkennbarkeit anzuzeigen.

6.3.

In jedem Fall der Mängelrüge sind dem Verkäufer die geeigneten Beweismittel zu übergeben (Verpackungsmaterial, Etiketten, Restsaatgut). Der Verkäufer ist berechtigt, bei Vorliegen einer Mängelrüge die Begutachtung der aufgezeigten Mängel beim Käufer vorzunehmen bzw. einen Sachverständigen zur Entscheidungsfindung über die Anerkennung/ Ablehnung einzubeziehen. Entstehende Kosten trägt der unterlegene Teil.

7.

Gewährleistung

7.1.

Bringt der Käufer eine berechtigte Mängelrüge vor, so gewährt der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Nachlieferung.

7.2.

Sind Nachbesserungen und Ersatzlieferungen nicht möglich, fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.3.

Ein berechtigter Schadensersatzanspruch kann vom Käufer nur in der Höhe des berechneten Nettowarenwertes geltend gemacht werden.

7.4.

Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder reduzieren lassen, ist dies bei der Bemessung des Schadenersatzes zu berücksichtigen.

7.5.

Für die Entwicklung der Kultur kann keine Gewährleistung übernommen werden, da Umwelteinflüsse diese maßgeblich beeinflussen. Katalogaussagen zu Erträgen und Eigenschaften einzelner Sorten basieren auf unverbindlichen Richtwerten, die Standort- und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen. Ausgeschlossen ist die Haftung ferner für den Befall des Saatgutes und die Übertragung von Krankheiten und Schädlingen.

8.

Schutzbestimmungen

8.1.

Sämtliches Saat- und Pflanzgut wird nur zur Anzucht von Erzeugnissen, die zum Verbrauch bestimmt sind, verkauft. Die Verwendung zur erwerbsmäßigen Saatgutproduktion ist ausdrücklich untersagt.

9.

Sonstiges

 

Sollten einzelne Festlegungen und Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Gerichtsstand für beide Teile ist Magdeburg.

 

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